1.   Daytona Gym überlässt dem Gast gegen das vereinbarte Benutzungsentgelt für die Vertragsdauer sämtliche dem Training dienende Einrichtungen im Rahmen der offiziellen Öffnungszeiten zur Benutzung. Die Öffnungszeiten von Daytona Gym werden in der Hausordnung bzw. durch Aushang bekanntgegeben. Änderungen der Öffnungszeiten oder der Trainingseinrichtungen werden vorbehalten. Die Benutzungsrechte des Gastes sind grundsätzlich nicht übertragbar. Das einmalige Starterpacket inkl. kostenlosem Check-In System und Einschreibegebühr beträgt CHF 70.–. Nur mit einer Genehmigung der Geschäftsleitung kann der Vertrag einem Nicht-Gast übertragen werden. Die Übertragungsgebühr beträgt CHF 70.-.

2.   Der Gast bestätigt hiermit, dass er sportgesund ist. Im Zweifelsfalle hat der Gast vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. Ein entsprechendes Attest muss jedoch nicht vorgelegt werden, kann aber durch die Geschäftsleitung bei Grenzfällen verlangt werden.

3.   Die Benutzung der Einrichtungen von Daytona Gym erfolgt auf Risiko und Gefahr des Gastes. Die Haftung für Krankheiten oder Verletzungen, die sich der Gast bei unsachgemässer Benutzung der Einrichtungen zuzieht, wird somit ausdrücklich ausgeschlossen.

4.   Das Nichtbenutzen der Einrichtungen von Daytona Gym berechtigt den Gast nicht, das Benutzungsentgelt ganz oder teilweise zurückzufordern. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen bleiben hiervon unbetroffen. Im Falle von Betriebsunterbrechungen infolge Reinigung, Reparaturen usw. hat der Gast keinen Anspruch auf irgendwelche Rückvergütungen. Übersteigen die Betriebsunterbrechungen während eines Vertragsjahres insgesamt vier Wochen, so verlängert sich diese Vereinbarung automatisch um die Dauer der die vier Wochen übersteigenden Betriebsunterbrechungen. Weitere Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen. Bei Betriebsun-terbrechung auf Grund von Festtagen hat der Gast keinen Anspruch auf irgendwelche Rückvergütungen. Bei Betriebs-unterbrechung auf Grund von höherer Gewalt (z.B. Epidemien, Pandemien, Unwetter usw.) hat der Gast keinen Anspruch auf Vergütung.

5.   Bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, beispielsweise durch Krankheit, Urlaub, berufliche Verhinderungen, längerem Militärdienst usw., tritt das Time-Stop Reglement in Kraft. In diesem Fall verlängert sich der Vertrag unter Umständen um die Zeitspanne, in welcher der Gast pausiert hat. Die ursprünglich vereinbarte Zahlungsweise bleibt von einer solchen Regelung unberührt. Alle weiteren Bestimmungen sind im Time-Stop Reglement aufgeführt.

6.   Ein Vertragsrücktritt und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen, wie länger als ein Jahr dauernder Krankheit, Unfall oder bei definitivem Domizilwechsel aus dem Trainingsrayon von Daytona Gym (> 30 Kilometer) gewährt werden. Der Mitgliedschaftsvertrag muss zusammen mit einem schriftlichen Rückerstattungsgesuch und den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung, Nachweis der Einwohnerkontrolle etc. eingereicht werden. Gewährt Daytona Gym den Vertragsrücktritt, so wird die Abonnementsgebühr für die verbleibenden Monate abzüglich einer Gebühr von CHF 100.– zurückerstattet.

7.   Die Verlegung der Fitnessräume innerhalb eines Umkreises von 10 km bleibt Daytona Gym vorbehalten.

8.   Die Hausordnung ist Teil dieses Vertrages. Den Anweisungen des Personals sind Folge zu leisten. Die Öffnungszeiten, Hausordnung und Hygienevorschriften sind einzuhalten. Verstösst der Gast in schwerwiegenderWeise gegen die Anweisungen des Personals,Hausordnung, Öffnungszeitenoder Hygienevorschriften, so ist Daytona Gym berechtigt, nach zwei Ermahnungen den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat der Gast keinen Anspruch auf Rückerstattung seines Benutzungsentgelts.

9.   Gäste die ihre Kinder mitbringen, müssen dafür besorgt sein, dass sich diese in dem für sie vorgesehenen Spielzimmer aufhalten. Es ist strengstens untersagt, auf den Geräten herum zu turnen oder in den Räumen ausserhalb des Spielzimmers umher zu rennen. Daytona Gym lehnt jegliche Haftung ab.

10.  Daytona Gym haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von Wertgegenständen, mitgebrachter Kleidung und Accessoires des Gastes.

11.  Die Preise sowie die verschiedenen Angebote von Daytona Gym werden in der Infomappe sowie auf der Homepage bekannt gegeben.

12.  Der Vertrag verlängert sichnicht automatisch. Der Gast erhält vor Ablauf einen Erinnerungsbrief mit dem aktuellen Preis.

13.  Erhöhungen des Benutzungsentgelts sind im maximalen Um-fang von 10% des bisherigen Betrages möglich und werden mindestens einen Monat im Voraus von Daytona Gym angekündigt.

14.  Änderungen und Ergänzungen dieser AGBs bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.