1.   Daytona Gesundheitszentrum überlässt dem Gast gegen das vereinbarte Benutzungsentgelt für die Vertragsdauer sämtliche dem Training dienende Einrichtungen im Rahmen der offiziellen Öffnungszeiten zur Benutzung. Die Öffnungszeiten von Daytona Gesundheitszentrum werden in der Hausordnung bzw. durch Aushang bekanntgegeben. Änderungen der Öffnungszeiten oder der Trainingseinrichtungen werden vorbehalten. Die Benutzungsrechte des Gastes sind grundsätzlich nicht übertragbar. Das einmalige Starterpacket inkl. kostenlosem Check-In System und Einschreibegebühr beträgt CHF 70.–. Nur mit einer Genehmigung der Geschäftsleitung kann der Vertrag einem Nicht-Gast übertragen werden. Die Übertragungsgebühr beträgt CHF 70.-.

2.   Der Gast bestätigt hiermit, dass er sportgesund ist. Im Zweifelsfalle hat der Gast vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. Ein entsprechendes Attest muss jedoch nicht vorgelegt werden, kann aber durch die Geschäftsleitung bei Grenzfällen verlangt werden.

3.   Die Benutzung der Einrichtungen von Daytona Gesundheitszentrum erfolgt auf Risiko und Gefahr des Gastes. Die Haftung für Krankheiten oder Verletzungen, die sich der Gast bei unsachgemässer Benutzung der Einrichtungen zuzieht, wird somit ausdrücklich ausgeschlossen.

4.   Das Nichtbenutzen der Einrichtungen von Daytona Gesundheitszentrum berechtigt den Gast nicht, das Benutzungsentgelt ganz oder teilweise zurückzufordern. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen bleiben hiervon unbetroffen. Im Falle von Betriebsunterbrechungen infolge Reinigung, Reparaturen usw. hat der Gast keinen Anspruch auf irgendwelche Rückvergütungen. Übersteigen die Betriebsunterbrechungen während eines Vertragsjahres insgesamt vier Wochen, so verlängert sich diese Vereinbarung automatisch um die Dauer der die vier Wochen übersteigenden Betriebsunterbrechungen. Weitere Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen. Bei Betriebsunterbrechung auf Grund von Festtagen hat der Gast keinen Anspruch auf irgendwelche Rückvergütungen. Bei Betriebsunterbrechung auf Grund von höherer Gewalt (z.B. Epidemien, Pandemien, Unwetter usw.) hat der Gast keinen Anspruch auf Vergütung. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung hat der Gast keinen Anspruch auf Rückvergütung. Bei einer Schliessung, z.B. in Folge eines Konkurses von Daytona Gesundheitszentrum, hat der Gast keinen Anspruch auf eine Rückvergütung des Benutzungsentgelts oder einen Anteil davon, sofern der Gast fünfzig Prozent (50 %) oder mehr der vertraglich vereinbarten Laufzeit oder Leistungen zum Zeitpunkt der Schliessung bezogen hat. Details zu Rückvergütungen sind unter Punkt 6. beschrieben.

5.   Bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, beispielsweise durch Krankheit, Urlaub, berufliche Verhinderungen, längerem Militärdienst usw., tritt das Time-Stop Reglement in Kraft. In diesem Fall verlängert sich der Vertrag unter Umständen um die Zeitspanne, in welcher der Gast pausiert hat. Der Timestop kann Kosten für die administrativen Aufwände verursachen. Die ursprünglich vereinbarte Zahlungsweise bleibt von einer solchen Regelung unberührt. Alle weiteren Bestimmungen sind im Time-Stop Reglement aufgeführt.

6.   Ein Vertragsrücktritt und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen, wie länger als ein Jahr dauernder Krankheit, Unfall oder bei definitivem Domizilwechsel aus dem Trainingsrayon von Daytona Gesundheitszentrum (> 30 Kilometer) gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Mitgliedschaftsvertrag muss zusammen mit einem schriftlichen Rückerstattungsgesuch und den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung, Nachweis der Einwohnerkontrolle etc. eingereicht werden. Gewährt Daytona Gesundheitszentrum den Vertragsrücktritt, so hat das Mitglied bei einem Mitgliedschaftsvertrag von 12 Monaten bis zum 6. Monat Anspruch auf Rückerstattung / Erlass eines Teils des bezahlten Mitgliedschaftsbeitrages (*), danach gilt die Mitgliedschaft als abgeschrieben.
  • im 1. Monat: Rückerstattung / Erlass = 50 % des Vertragspreises*
  • im 2. Monat: Rückerstattung / Erlass = 40 %*
  • im 3. Monat: Rückerstattung / Erlass = 30 %*
  • im 4. Monat: Rückerstattung / Erlass = 25 %*
  • im 5. Monat: Rückerstattung / Erlass = 15 %*
  • im 6. Monat: Rückerstattung / Erlass = 10 %*
  • ab 7. Monat: keine Rückerstattung / Erlass
     

7.   Die Verlegung der Fitnessräume innerhalb eines Umkreises von 10 km bleibt Daytona Gesundheitszentrum vorbehalten.

8.   Die Hausordnung ist Teil dieses Vertrages. Den Anweisungen des Personals sind Folge zu leisten. Die Öffnungszeiten, Hausordnung und Hygienevorschriften sind einzuhalten. Verstösst der Gast in schwerwiegender Weise gegen die Anweisungen des Personals, Hausordnung, Öffnungszeiten oder Hygienevorschriften, so ist Daytona Gesundheitszentrum berechtigt, nach zwei Ermahnungen den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat der Gast keinen Anspruch auf Rückerstattung seines Benutzungsentgelts.

9.   Gäste, die ihre Kinder mitbringen, müssen dafür besorgt sein, dass sich diese in dem für sie vorgesehenen Spielzimmer aufhalten. Es ist strengstens untersagt, auf den Geräten herum zu turnen oder in den Räumen ausserhalb des Spielzimmers umher zu rennen. Daytona Gesundheitszentrum lehnt jegliche Haftung ab.

10.  Daytona Gesundheitszentrum haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von Wertgegenständen, mitgebrachter Kleidung und Accessoires des Gastes.

11.  Die Preise sowie die verschiedenen Angebote von Daytona Gesundheitszentrum werden in der Infomappe sowie auf der Homepage bekannt gegeben.

12.  Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Der Gast erhält vor Ablauf einen Erinnerungsbrief mit dem aktuellen Preis.

13.  Erhöhungen des Benutzungsentgelts sind im maximalen Umfang von 10% des bisherigen Betrages möglich und werden mindestens einen Monat im Voraus von Daytona Gesundheitszentrum angekündigt. Kleinere Erhöhungen des Benutzungsentgelts müssen nicht angekündigt werden.

14.  Änderungen und Ergänzungen dieser AGBs bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.